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jährliche Sichtkontrolle (Hausschau) - von Betreiber
selbst
oder VIU (Vertragsinstallationsunternehmen)
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Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen aller 12
Jahre von einem VIU
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Bei Veränderungen der Gasanlage oder Um- und Einbauten sind die Vorschriften und Regelwerke zu
beachten.
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Instandsetzungen, Neuanlagen oder Änderungen an
Gasleitungen dürfen nur vom VIU durchgeführt werden.
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Verantwortlich für die Einhaltung dieser Regelung ist der Betreiber der Anlage.
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Die
Gebrauchsfähigkeitsprüfung oder Sichtkontrolle kann auf der Seite
Kontakt angefordert
werden - das alles zu Ihrer Sicherheit.
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Können diese
Nachweise nicht erbracht werden, ist der Verlust des Versicherungsschutzes,
sowohl bei der Haftplicht- als auch bei der Gebäudeversicherung, möglich.